Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.
Die Anerkennung als Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen können. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lebenslauf
- Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
- Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
- Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
- Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.
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von 17:00 Uhr bis 17:30 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
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ab 17:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen
Zuständigkeit
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-7504
- Fax:
- 0391 567-7509
- E-Mail:
- presse@mlv.sachsen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Straßenbahn:
- Turmschanzenstr./Friedensbrücke Linie 5
Parkplätze
- null
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 2 (2 Behindertenparkplätze)
- Gebührenpflichtig
- nein
- null
- Art
- Frauenparkplatz
- Anzahl
- 2 (2 Frauenparkplätze)
- Gebührenpflichtig
- nein
- null
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 0
- Gebührenpflichtig
- nein