Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Die rechtliche Grundlage für die Erarbeitung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bilden § 34 Abs. 3 BauGB und die Ziele Z 24, Z 46 - Z 52 des Landesentwicklungsplanes 2010 des Landes Sachsen-Anhalt.
Folgende Fragen behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köthen (Anhalt):
- Wie ist es um das Einzelhandelsangebot in Köthen bestellt?
- Wie bewerten die Köthener die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort?
- Wo kaufen sie ein? Und wer kommt sonst noch zum Einkaufen nach Köthen?
Der erste Schritt bei der Erarbeitung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist zunächst ein tiefgreifender Blick in die Köthener Einzelhandelsstrukturen (wie viel Ladenfläche gibt es - Einzelhändler, Kunden und Bewohner werden interviewt).
Im zweiten Schritt geht es um die strategische Ausrichtung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Köthen. Hierbei standen z.B. folgende Fragen im Mittelpunkt:
- Welche Perspektiven und Entwicklungsspielräume hat der Einzelhandel in Köthen?
- An welchen Standorten soll zukünftig noch Einzelhandel angesiedelt werden?
- Welche Sortimente sollen nur in der Innenstadt angeboten werden?
- Was können die Stadt Köthen und die privaten Akteure hier vor allem die Einzelhändler und Immobilieneigentümer - tun, um ihre Attraktivität als Einzelhandelsstandort zu steigern?
Dazu wurden im Einzelhandels- und Zentrenkonzept konkrete Empfehlungen ausgearbeitet. Nach Beschlussfassung im Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) im Jahr 2007 bildet das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit der Köthener Liste der zentren- bzw. nicht-zentrenrelevanten Sortimente einen räumlichen Orientierungsrahmen für die zukünftige Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in Köthen (Anhalt).
Aktuell findet die öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes statt. Diese ist hier zu finden.