BCKategorie 08.11.2017 09:18:51 Uhr

Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt)


Wahl und Sitzverteilung

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die Wahlen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt. Jeder Wähler verfügt über drei Stimmen. Alle Bürger der Stadt Köthen (Anhalt), einschließlich der eingemeindeten Ortschaften konnten am 9. Juni 2024 ihre Stimme abgeben. Von 20.676 Wahlberechtigten, haben 11.341 ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung lag bei 54,85 %. -> Wahlergebnisse der Stadtrats- und Ortschaftsratswahl

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Köthen hat weniger als 30.000 Einwohner, der Stadtrat besteht gemäß § 37 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG) deshalb aus 36 Mitgliedern. Aufgrund von zwei nicht besetzten Sitzen der AfD setzt sich der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) aktuell aus 34 Mitgliedern zusammen, wovon sich 31 auf insgesamt 5 Fraktionen verteilen. Zusätzlich gibt es drei Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die keiner Fraktion angehören. Der Stadtrat besteht also aus insgesamt 34 Stadtratsmitgliedern plus Oberbürgermeisterin.

Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) setzt sich aktuell folgendermaßen zusammen:

Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE./SPD/DIE GRÜNEN 11 Sitze
CDU-Fraktion 9 Sitze
Die Fraktion IG „Bürger ~ Werte ~ Politik in
Köthen (Anhalt)“
5 Sitze
AfD-Fraktion 3 Sitze
FDP-Fraktion 3 Sitze
Freie Fraktion 2 Sitze
Fraktionslos 1 Sitz

 

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Kontakt

Stadt Köthen (Anhalt) - Ratsbüro
Patrick Schreyer
Leiter
30
Marktstraße 1-3
06366 Köthen (Anhalt)

Satzungen

Die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung des Stadtrates sowie die Entschädigungssatzung finden Sie unter

Ortsrecht