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BCKategorie 08.11.2017 09:18:51 Uhr | MZ-Artikel | Nachrichtenarchiv | RSS-Feed | Startseite - Links | Startseite - Rechts | Köthen

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Fristgebundene Anträge oder rechtliche Erklärungen, die per Gesetz eine Schriftform erfordern (zum Beispiel in förmlichen Verwaltungsverfahren) können derzeit noch nicht rechtswirksam per E-Mail an die Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) gesendet werden. Es können per E-Mail keine Verträge geschlossen und keine rechtlich bindenden Willenserklärungen elektronisch abgegeben werden. Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail Adresse, für E-Mail Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen. Bitte weichen Sie deshalb in diesen Fällen bis auf weiteres auf die konventionellen Kommunikationswege aus.


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