Köthener Bürgerbudget

Die Stadt Köthen (Anhalt) hat mit Beschluss des Stadtrates vom 30. April 2024 erstmals ein Bürgerbudget eingeführt. Köthenerinnen und Köthener erhalten so die Möglichkeit, förderungswürdige Projekte vorzuschlagen, die aus einem Fonds von jährlich höchstens 60 000 Euro finanziert werden können, wobei jeder Vorschlag maximal mit 10 000 Euro unterstützt werden kann. Welche Projekte letztlich den Zuschlag erhalten, entscheidet sich in einer öffentlichen Abstimmung, zu der alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bürgerbudget sowie die Satzung zur Initiative und das Formular zur Einreichung Ihrer Vorschläge. Außerdem werden an dieser Stelle auch alle zugelassenen Projekte vorgestellt für die Abstimmungen vorgestellt.

Alle Projekte des Köthener Bürgerbudgets 2024 erhalten Finanzierungszusage unter Haushaltsvorbehalt / Wahl am 19. Oktober muss nicht stattfinden

Trotz kurzer Antragsfrist für die Erstauflage des Köthener Bürgerbudgets wurden insgesamt 20 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern für dieses neue Beteiligungsformat der Stadt eingereicht. Acht dieser Projekte konnte nach eingehender Prüfung – beispielsweise bzgl. der Zuständigkeit, der vorgelegten Kostenplanung oder des Anspruches der Gemeinnützigkeit – die Umsetzbarkeit seitens der Stadtverwaltung bescheinigt werden. Diese Vorschläge sollten ursprünglich am 19. Oktober 2024 öffentlich zur Wahl gestellt werden. Nun gibt es aber bereits jetzt Grund zur Freude für die Antragsstellerinnen und Antragssteller: Alle zugelassenen Projekte erhalten die Zustimmung für eine Förderung, ohne, dass Köthenerinnen und Köthener zur Urne gebeten werden müssen.

Was ist der Hintergrund? Grundsätzlich stehen für förderungswürdige Projekte in jedem Jahr mindestens 60 000 Euro im Haushalt der Stadt zur Verfügung. Die für das Bürgerbudget in 2024 zugelassenen Vorschläge überschritten diesen Betrag in ihrem finanziellen Gesamtvolumen jedoch nur geringfügig. Im Dialog mit der Stadtverwaltung konnte eine Antragssumme nun so angepasst werden, dass alle acht Projekte mit den vorhandenen Haushaltsmitteln umsetzbar sind. Bei der geplanten Wahl hätte ein Vorschlag andernfalls das Nachsehen gehabt.

„Der demokratische Prozess ist zwar wesentlicher Bestandteil der Idee hinter dem Bürgerbudget, aber letztlich wäre der Aufwand nicht zu rechtfertigen gewesen“, erklärt Oberbürgermeisterin Christina Buchheim. Unter anderem hätte städtisches Personal die Abstimmung begleiten sowie vor- und nachbereiten müssen. Auch für die Anmietung des Wahllokals wären Kosten angefallen. „So haben wir eine Lösung gefunden, von der letztlich alle Seiten profitieren“, findet Buchheim. Die Anträge müssen nun nur noch eine letzte Hürde nehmen: Laut Satzung des Bürgerbudgets bedarf es für die Umsetzung dieser freiwilligen Aufgabe der Stadt eines genehmigten Haushaltes. Sobald diese Bestätigung für den Haushalt 2025 vorliegt, können folgende Projekte umgesetzt werden:

1. Errichtung eines weiteren Gewächshauses für den Verein Grüner Daumen e.V. zum Zweck der Umweltbildung. Antragsteller: Grüner Daumen e.V. I Kostenschätzung: ca. 7000 Euro

2. Schaffung eines generationsübergreifenden Bewegungsangebotes – TRIMM-DICH-PFAD – angrenzend an den Spielplatz „Abenteuerwiese“ mit ca. drei Outdoor-Sportgeräten. Antragsteller: Sebastian Schwab I Kostenschätzung: ca. 10 000 Euro

3. Ersatz des Sandkastens auf dem Spielplatzes Lüneburger Straße durch eine Schaukelanlage mit Nestschaukel oder zwei Sitzen. Antragstellerin: Carolin Uhl I Kostenschätzung: ca. 5000 Euro

4. Errichtung einer Informations- und Werbetafel am Eingangsbereich der Sportanlage des Cöthener Hockeyclub 02 e.V.. Antragsteller: Cöthener Hockeyclub 02 e.V. I Kostenschätzung: ca. 4000 Euro

5. Herstellung und Errichtung einer Bronzefigur „Magda" mit Steinsockel am Magdeburger Turm als Gegenpart zum vorhandenen „Bronze-Halli“. Antragsteller: Steffen Fischer I Kostenschätzung: ca. 9600 Euro

6. Erschließungs- und Planungsarbeiten zur perspektivischen Aufstellung von Containern als Erweiterung der neu angelegten Sport- und Freizeitanlage in Arensdorf. Antragsteller: Tobias Kasperski I Kostenschätzung: ca. 10 000 Euro

7. Errichtung eines Rutsch- oder Kletterturms auf dem Spielplatz in Großwülknitz. Antragstellerin möchte anonym bleiben I Kostenschätzung: ca. 10 000 Euro

8. Anlegen einer Blühwiese auf einer öffentlichen Fläche in Kleinwülknitz sowie Errichtung von begleitenden Natur-Informationstafeln. Antragsteller: Ortschaftsrat Wülknitz I Kostenschätzung: ca. 4000 Euro

„Es freut mich, dass dieses Angebot zur Mitbestimmung trotz der kurzen Antragsfrist in diesem Jahr bereits so gut angenommen wurde und wir acht würdige Projekte für die Einwohnerinnen und Einwohner der Kernstadt Köthen und ihrer Ortschaften auf den Weg bringen konnten“, so die Oberbürgermeisterin. „Natürlich wünschen wir uns für den nächsten Förderzeitraum dann noch mehr kreative Ideen aus der Bürgerschaft, damit es im Herbst 2025 einen richtigen Wahltag für das Bürgerbudget geben kann.“

Für das Bürgerbudget im kommenden Jahr können noch bis zum 30. Juni 2025 Projekte eingereicht werden. Alle Informationen und Unterlagen zum Fonds können Interessierte auf dieser Seite finden oder unter buergerbudget@koethen-stadt.de bzw. 03496 425-242 erfragen.

Das Bürgerbudget ist eine Förderprojekt für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen (Anhalt) und ihrer Ortschaften. Der Clou: Die Entscheidung darüber, welche der eingereichten Bürgerprojekte aus dem jährlich zur Verfügung gestellten Budget gefördert und damit umgesetzt werden, treffen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung selbst.

Gefördert werden können Projekte, die in der Zuständigkeit des eigenen Wirkungskreises (§ 5 KVG LSA) der Stadt Köthen (Anhalt) liegen und keinem bereits gefassten Stadtratsbeschluss entgegenstehen. Des Weiteren müssen die Projekte dem Gemeinwohl dienen, frei zugänglich und erfahrbar sein, dürfen niemanden diskriminieren sowie mit der beantragten Zuwendung soweit abschließend umsetzbar sein, dass keine Folgekosten in erheblicher Höhe entstehen.

Beispiele für Projekte im Sinne der Förderrichtlinie wären:

  • Errichtung von öffentlichen Sitzgelegenheiten
  • Anlegen von Blühwiesen
  • Anschaffung neuer Spielgeräte für Spielplätze
  • Organisation eines Nachbarschaftsfestes
  • Bau einer öffentlich zugänglichen Sportanlage (z. B. wetterfeste Tischtennisplatten)
  • Förderung von Kulturveranstaltungen
  • etc.

Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen (Anhalt), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bachstadt sowie ihren Ortschaften wohnen. 

Die Vorschläge können postalisch an

Stadtverwaltung Köthen (Anhalt)
Ratsbüro
Marktstraße 1 – 3
06366 Köthen (Anhalt)

oder elektronisch per Mail an buergerbudget@koethen-stadt.de oder zur Niederschrift eingereicht werden. Das notwendige Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite zum Download oder Sie können es im Ratsbüro der Stadtverwaltung in Papierform erhalten.

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10 000 Euro. Eine Doppelförderung eines Projektes mit Hilfe weiterer Fördermittel der Stadt Köthen (Anhalt) ist ausgeschlossen; dies gilt auch, soweit die zusätzlichen Mittel aus der Kultur-, Sport- und Sozialstiftung der Stadt Köthen (Anhalt) kommen sollten.

Vorschläge für das Bürgerbudget können jährlich bis zum 30. Juni für das Folgejahr eingereicht werden. D. h. Projekte, die innerhalb dieser Frist vorgeschlagen werden, können frühestens am 1. Januar des nächsten Jahres umgesetzt werden.

Die öffentliche Abstimmung findet immer am ersten Samstag nach den Herbstferien des Landes Sachsen-Anhalt statt

Die eingegangenen Vorschläge werden durch die Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) hinsichtlich ihrer formellen und materiellen Umsetzbarkeit geprüft. Die Kriterien finden sich unter § 5 der Satzung des Bürgerbudgets, die untenstehend heruntergeladen werden kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung eines eingereichten Vorschlages.

Im Anschluss informiert die Stadtverwaltung zeitnah über die Tagespresse sowie ihre eigenen Medienkanäle darüber, welche Projekte final zur Abstimmung stehen.

Abgestimmt wird immer am ersten Samstag nach den Herbstferien des Landes Sachsen-Anhalt. In diesem Jahr ist der Tag der Entscheidung folglich der 19. Oktober 2024.

Interessierte können von 11 bis 16 Uhr in der Wallstraße 1 (ehemals Wahlbüro/Impfzentrum/Deichmann) ihre Stimmen abgeben können, anschließend findet vor Ort eine öffentliche Auszählung statt.

Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen (Anhalt), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bachstadt wohnen. 

Interessierte haben drei Stimmen, die sie vor Ort beliebig auf alle zugelassenen Projekte verteilen können. Die Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen gefördert, bis der zur Verfügung stehende Haushaltsansatz aufgebraucht ist. Das Ergebnis ist bindend.

Sonderregelung für Projekte der Ortschaften: Sofern Vorschläge für Maßnahmen in den Ortschaften zur Abstimmung stehen, soll in jedem Jahr mindestens einer dieser Vorschläge Berücksichtigung finden. Dies ist derjenige, auf den am Abstimmungstag die meisten Stimmen entfallen.

Mit Fragen, Hinweisen oder Anregungen können Sie sich unter 03496 425-242 sowie buergerbudget@koethen-stadt.de an das Ratsbüro der Stadt Köthen (Anhalt) wenden.

 

Die wichtigsten Dokumente zum Köthener Bürgerbudget als Download:

Symbol Beschreibung Größe
Satzung Bürgerbudget Köthen
Stand: 03.05.2024
0.3 MB
Antragsformular Bürgerbudget Köthen
Stand: 31.05.2024
0.2 MB

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Stadt Köthen (Anhalt) - Ratsbüro
Patrick Schreyer
Leiter
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Marktstraße 1-3
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