Alle Projekte des Köthener Bürgerbudgets 2024 erhalten Finanzierungszusage unter Haushaltsvorbehalt / Wahl am 19. Oktober muss nicht stattfinden
Trotz kurzer Antragsfrist für die Erstauflage des Köthener Bürgerbudgets wurden insgesamt 20 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern für dieses neue Beteiligungsformat der Stadt eingereicht. Acht dieser Projekte konnte nach eingehender Prüfung – beispielsweise bzgl. der Zuständigkeit, der vorgelegten Kostenplanung oder des Anspruches der Gemeinnützigkeit – die Umsetzbarkeit seitens der Stadtverwaltung bescheinigt werden. Diese Vorschläge sollten ursprünglich am 19. Oktober 2024 öffentlich zur Wahl gestellt werden. Nun gibt es aber bereits jetzt Grund zur Freude für die Antragsstellerinnen und Antragssteller: Alle zugelassenen Projekte erhalten die Zustimmung für eine Förderung, ohne, dass Köthenerinnen und Köthener zur Urne gebeten werden müssen.
Was ist der Hintergrund? Grundsätzlich stehen für förderungswürdige Projekte in jedem Jahr mindestens 60 000 Euro im Haushalt der Stadt zur Verfügung. Die für das Bürgerbudget in 2024 zugelassenen Vorschläge überschritten diesen Betrag in ihrem finanziellen Gesamtvolumen jedoch nur geringfügig. Im Dialog mit der Stadtverwaltung konnte eine Antragssumme nun so angepasst werden, dass alle acht Projekte mit den vorhandenen Haushaltsmitteln umsetzbar sind. Bei der geplanten Wahl hätte ein Vorschlag andernfalls das Nachsehen gehabt.
„Der demokratische Prozess ist zwar wesentlicher Bestandteil der Idee hinter dem Bürgerbudget, aber letztlich wäre der Aufwand nicht zu rechtfertigen gewesen“, erklärt Oberbürgermeisterin Christina Buchheim. Unter anderem hätte städtisches Personal die Abstimmung begleiten sowie vor- und nachbereiten müssen. Auch für die Anmietung des Wahllokals wären Kosten angefallen. „So haben wir eine Lösung gefunden, von der letztlich alle Seiten profitieren“, findet Buchheim. Die Anträge müssen nun nur noch eine letzte Hürde nehmen: Laut Satzung des Bürgerbudgets bedarf es für die Umsetzung dieser freiwilligen Aufgabe der Stadt eines genehmigten Haushaltes. Sobald diese Bestätigung für den Haushalt 2025 vorliegt, können folgende Projekte umgesetzt werden:
1. Errichtung eines weiteren Gewächshauses für den Verein Grüner Daumen e.V. zum Zweck der Umweltbildung. Antragsteller: Grüner Daumen e.V. I Kostenschätzung: ca. 7000 Euro
2. Schaffung eines generationsübergreifenden Bewegungsangebotes – TRIMM-DICH-PFAD – angrenzend an den Spielplatz „Abenteuerwiese“ mit ca. drei Outdoor-Sportgeräten. Antragsteller: Sebastian Schwab I Kostenschätzung: ca. 10 000 Euro
3. Ersatz des Sandkastens auf dem Spielplatzes Lüneburger Straße durch eine Schaukelanlage mit Nestschaukel oder zwei Sitzen. Antragstellerin: Carolin Uhl I Kostenschätzung: ca. 5000 Euro
4. Errichtung einer Informations- und Werbetafel am Eingangsbereich der Sportanlage des Cöthener Hockeyclub 02 e.V.. Antragsteller: Cöthener Hockeyclub 02 e.V. I Kostenschätzung: ca. 4000 Euro
5. Herstellung und Errichtung einer Bronzefigur „Magda" mit Steinsockel am Magdeburger Turm als Gegenpart zum vorhandenen „Bronze-Halli“. Antragsteller: Steffen Fischer I Kostenschätzung: ca. 9600 Euro
6. Erschließungs- und Planungsarbeiten zur perspektivischen Aufstellung von Containern als Erweiterung der neu angelegten Sport- und Freizeitanlage in Arensdorf. Antragsteller: Tobias Kasperski I Kostenschätzung: ca. 10 000 Euro
7. Errichtung eines Rutsch- oder Kletterturms auf dem Spielplatz in Großwülknitz. Antragstellerin möchte anonym bleiben I Kostenschätzung: ca. 10 000 Euro
8. Anlegen einer Blühwiese auf einer öffentlichen Fläche in Kleinwülknitz sowie Errichtung von begleitenden Natur-Informationstafeln. Antragsteller: Ortschaftsrat Wülknitz I Kostenschätzung: ca. 4000 Euro
„Es freut mich, dass dieses Angebot zur Mitbestimmung trotz der kurzen Antragsfrist in diesem Jahr bereits so gut angenommen wurde und wir acht würdige Projekte für die Einwohnerinnen und Einwohner der Kernstadt Köthen und ihrer Ortschaften auf den Weg bringen konnten“, so die Oberbürgermeisterin. „Natürlich wünschen wir uns für den nächsten Förderzeitraum dann noch mehr kreative Ideen aus der Bürgerschaft, damit es im Herbst 2025 einen richtigen Wahltag für das Bürgerbudget geben kann.“
Für das Bürgerbudget im kommenden Jahr können noch bis zum 30. Juni 2025 Projekte eingereicht werden. Alle Informationen und Unterlagen zum Fonds können Interessierte auf dieser Seite finden oder unter buergerbudget@koethen-stadt.de bzw. 03496 425-242 erfragen.