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Rosenmontagsumzug: Verkehrseinschränkungen vom 01. bis 04.03.2025 I UPDATE zum Sicherheitskonzept

Zu erheblichen Einschränkungen für den Fahrzeugverkehr in der Stadt Köthen (Anhalt) kommt es am Rosenmontag, dem 03.03.2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis gegen 18:00 Uhr aufgrund des Rosenmontagszuges und der sich an ihn anschließenden Veranstaltung auf dem Marktplatz der Stadt Köthen (Anhalt).

Bereits am Sonntag, 02.03.2025 ab 07:00 Uhr bis Rosendienstag 04.03.2025 gegen 16:00 Uhr wird der Marktplatz für den Fahrzeugverkehr einschließlich der Parkplätze gesperrt.

Aufgrund der umfangreichen Sperrvorbereitungen für den Rosenmontagsumzug werden bereits ab Donnerstag, den 27.02.2025, verschiedene Sperrhindernisse im Gehwegbereich aufgestellt. Es ist mit Einschränkungen zu rechnen. Eine Befahrbahrkeit der Straßen ist noch bis Rosenmontag, 06.00 Uhr möglich.

Am Rosenmontag 03.03.2025 ab 08:00 Uhr bis gegen 16:00 Uhr wird zusätzlich die Umfahrung des Marktplatz für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Marktstraße zwischen Magdeburger Straße und Springstraße sowie ist ab 08:00 Uhr ebenfalls gesperrt. Eine Einfahrt oder Ausfahrt in diese gesperrten Bereiche von den in sie einmündenden Anliegergrundstücken und den folgenden Straßen Hallesche Straße, Magdeburger Straße, Marktstraße, Buttermarkt, ist während der Sperrzeit ausgeschlossen!

Beachten Sie die aufgestellte örtliche Beschilderung.

Der Veranstalter dankt für Ihr Verständnis für die eintretenden Verkehrseinschränkungen, die erforderlich sind, um einen reibungslosen Ablauf des Rosenmontagszuges und der Veranstaltung zu gewährleisten.

Zusätzliche Informationen zum Sicherheitskonzept vom 28. Februar 2025:

Aufgrund der aktuell angespannten Sicherheitslage, ist die Stadt Köthen (Anhalt) gezwungen, die betroffenen Straßen der Aufmarschstrecke, die Umzugsstrecke, den Marktplatz und die Auflösungsstrecke am Veranstaltungstag nahezu komplett abzusperren. Das bedeutet, dass an 40 Punkten im gesamten Innenstadtbereich Straßen fest und mit Fahrzeugen abgesperrt sind, durch die kein Fahrzeug gelassen wird. In diesen Straßen herrscht auch ein striktes Parkverbot, aus dem Fahrzeuge notfalls geschleppt werden.

Dies betrifft ab 8 Uhr folgende Bereiche:

Aufstellfläche: Theaterstraße, Poststraße, Friedrichstraße, Kastanienstraße ab Kreisverkehr.

Umzugsstrecke: Kastanienstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Weintraubenstraße, Bärplatz, Mühlenstraße, Friedhofstraße, Hallesche Straße und der gesamte Marktplatz.

Auflösungsfläche: über Springstraße und Ritterstraße.

Die gesamte Innenstadt wird deshalb ab 8 Uhr kaum noch zu erreichen sein. Nach der Reinigung durch die Kehrmaschine können die Aufstellungsfläche und die Umzugsstrecke vermutlich ab 14 Uhr wieder befahren werden. Der Marktplatz und alle seine Zufahrten bleiben bis mindestens 16 Uhr gesperrt.

Der Einbahnstraßencharakter der Ritterstraße und Springstraße wird für die Veranstaltungsdauer aufgehoben. Das bedeutet, dass die Tiefgaragen in Ritterstraße und Wallstraße von Westen und Norden her über die Wallstraße und den Schlossplatz erreichbar sein werden.

Besucherinnen und Besucher sowie Gäste können die Verwaltungsgebäude in der Innenstadt jedoch wahrscheinlich ohnenhin nur fußläufig erreichen, da freie Parkplätze kaum vorhanden sein werden.

 

 

 

28.02.2025
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