BCKategorie 08.11.2017 09:18:51 Uhr

Lebenslage Schwangerschaft + Baby

Der Nachwuchs naht? Wo Sie Rat und Hilfe finden und welche Amtsgänge das freudige Ereignis notwendig macht, erfahren Sie hier. Natürlich wünschen wir Ihnen und dem Nachwuchs einen guten Start in Köthen (Anhalt).


Die Geburt

Geburtsvorbereitung, Entbindung oder postnatale Behandlung - in der Geburtsstation im Krankenhaus in Köthen (Anhalt) werden Sie gesundheitlich gut versorgt. Wer lieber zu Hause oder in einem Geburtshaus entbinden möchte, macht sich am besten früh auf die Suche nach der Klinik-Alternative.


Namenswahl

Vorname - Die Frage aller Fragen vor der Geburt - Wie soll es denn heißen? Vielleicht hilft Ihnen die Namenshitliste des Standesamtes weiter. Sie verzeichnet die jeweils zehn beliebtesten Mädchen- und Jungennamen des vergangenen Jahres in Köthen (Anhalt).

Familienname - Nach deutschem Recht erhält das Kind grundsätzlich bei verheirateten Eltern den Ehenamen. Führen diese keinen Ehenamen oder sind nicht verheiratet, müssen die Eltern den Familiennamen eines Elternteils zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen.


Anmeldung des Kindes

Die meisten Köthener Babys kommen im Krankenhaus zur Welt. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Krankenhausverwaltung die schriftliche Anmeldung beim Standesamt automatisch. Hier wird vom Krankenhaus z.B. angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde, wie schwer und wie groß es ist und wie die Namensführung des Kindes ist. Zudem werden die erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Angegeben wird u.a. auch, ob Sie berufstätig sind und ob Sie einer Kirche angehören. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre Religion mit beurkunden, geben Sie dies auch bei der Anzeige mit an.

Bei einer Hausgeburt stellen Ihnen die Hebamme oder der Arzt eine Geburtsanzeige aus, die sie im Standesamt vorlegen müssen.

Mit der Geburtsanzeige müssen die notwendigen Unterlagen für die Beurkundung einer Geburt dem Standesamt vorgelegt werden. Bei einer Entbindung im Krankenhaus geben Sie bitte die Urkunden dort ab. Diese werden mit der Geburtsanzeige an das Standesamt übergeben. Nach der Beurkundung bekommen Sie diese im Standesamt zurück. Vom Standesamt erhalten Sie dann die (kostenpflichtigen) Geburtsurkunden Ihres Kindes. Sie erhalten zusätzlich die (gebührenfreien) Geburtsbescheinigungen für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld, für die Krankenkasse und, falls Sie das vorhaben, für die Taufe.

Welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden kann pauschal nicht beantwortet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen können je nach den persönlichen Umständen verschieden sein. Bitte wenden Sie sich auf jeden Fall vor der Geburt Ihres Kindes an das Standesamt, wenn Sie noch nicht volljährig sind, wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit oder ausländische Personenstandsurkunden haben, wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde und die Eheschließung in Deutschland nicht nachträglich beurkundet wurde oder wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen.


Unterlagen für die Beurkundung einer Geburt

Um die Geburt Ihres Kindes reibungslos beurkunden zu können, benötigt das Standesamt neben der Geburtsanzeige (meist aus dem Krankenhaus) noch weitere Unterlagen. Das sind in der Regel nachstehend aufgeführte Urkunden:

1. Die Eltern sind miteinander verheiratet
  • eine Eheurkunde
  • Personalausweise
2. Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
  • eine Geburtsurkunde der Mutter
  • eine Geburtsurkunde des Vaters
  • Vaterschaftsanerkennung
  • falls vorhanden, den Nachweis der gemeinsamen Sorge
  • Personalausweise
3. Die Mutter ist geschieden
  • eine Geburtsurkunde der Mutter
  • eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder
  • eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Vaterschaftsanerkennung
  • eine Geburtsurkunde des Vaters
  • falls vorhanden, den Nachweis der gemeinsamen Sorge
  • Personalausweise
4. Die Mutter ist verwitwet
  • eine Geburtsurkunde der Mutter
  • eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehemannes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • eine Geburtsurkunde des Vaters
  • falls vorhanden, den Nachweis der gemeinsamen Sorge
  • Personalausweise

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, die dann vom Standesamt nachgefordert werden.
Zu beachten ist, dass der Familienstand der Mutter entscheidend ist. Ist die Mutter noch verheiratet, gilt der Ehemann als der rechtliche Vater des Kindes. Wenn noch keine Vaterschaftsanerkennung beurkundet wurde, wird zunächst nur die ledige Mutter im Geburtenregister beurkundet.


Vaterschaftsanerkennung

Sie sind mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet? Er kann trotzdem in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Vaterschaft wirksam anerkannt wurde, die Mutter dieser zugestimmt hat und alle rechtlichen Voraussetzungen für die Beurkundung gegeben sind. Weitere Informationen erhalten Sie beim Köthener Standesamt.

Wenn Sie zu Vaterschaft, Unterhalt Ihres Kindes oder Sorgerechtserklärung Beratung benötigen, kontaktieren Sie bitte das Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.


Kindergeld, Kinderzuschlag und Elterngeld

Kindergeld - Damit alle steuerlichen Vorteile zum Tragen kommen können und das Kindergeld berechnet werden kann, muss die Geburt des Kindes beim Finanzamt Bitterfeld-Wolfen auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das Kindergeld muss beim Arbeitgeber der Mutter oder des Vaters oder bei der Agentur für Arbeit, Familienkasse, Telefon (03496) 30 20 beantragt werden.

Kinderzuschlag - können Eltern für ihre im Haushalt lebenden Kinder (bis Vollendung des 25. Lebensjahres) beantragen, wenn ihr Erwerbseinkommen zwar für ihren Bedarf ausreichen würde, den der Kinder aber nicht mit abdeckt. Pro Kind können maximal 140 Euro gezahlt werden. Die Anträge sind bei der Agentur für Arbeit, Familienkasse, Telefon (03496) 30 20 zu stellen.

Elterngeld - Wer Kinder erzieht, hat meistens deutlich weniger in der Haushaltskasse. Um auszugleichen, dass nun ein Teil des Familieneinkommens fehlt, zahlt die öffentliche Hand Elterngeld. Die Anträge müssen beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Jugendamt, Am Flugplatz 1, Telefon (03496) 60 16 57, -59, -67 gestellt werden.

Elterngeld wird 12 Monate gezahlt. Es beträgt je nach Einkommen 65-67 % des vor der Geburt erzielten Nettoeinkommens (für Geringverdiener kann sich der Betrag erhöhen, 300 Euro ist der Mindestbetrag, der zur Auszahlung kommt). Nichterwerbstätige erhalten 300 Euro. Falls der Partner für mindestens zwei Monate ebenfalls Elternzeit in Anspruch nimmt, erhöht sich der Elterngeldbezug auf 14 Monate. Allerdings wird das Mutterschaftsgeld angerechnet. Seit 01.01.2011 wird Elterngeld auf Leistungen nach SGB II angerechnet.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann man sich seinen Anspruch auf Elterngeld ausrechnen lassen. Der Elterngeldrechner soll helfen, dass jede Familie die für sich beste Lösung findet. Nicht selten ist dann viel mehr möglich, als vorher angenommen wird. Probieren Sie doch einfach mal aus, wie ihr Nettoeinkommen aussieht, wenn Sie und Ihr Partner sich die Elternzeit teilen und Teilzeit arbeiten gehen!

Wichtige Adressen

Lohmannstraße 5
06366 Köthen (Anhalt)

  • 03496 30 94 49

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Kontakt

Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt
Elke Bederke
Leiterin
20
Marktstraße 1-3
06366 Köthen (Anhalt)

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