BCKategorie 08.11.2017 09:18:51 Uhr

Städtebauförderung

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt zur Unterstützung der Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. 11. 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 9. 2021 (BGBl. I S. 4147), und dieser Richtlinien Zuwendungen für die städtebauliche Erneuerung zur Herstellung und Weiterentwicklung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen insbesondere in städtischen und ländlichen Räumen mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten, um die Attraktivität der Städte und Gemeinden als Wohn-und Wirtschaftsstandort zu stärken, lokale und regionale Identitäten zu sichern, städtebauliche und soziale Missstände abzubauen, Funktionsstörungen zu überwinden sowie die Innenentwicklung und Bestandserneuerung zu stärken.

Kernziele der Städtebauförderung sind:

a) die Stärkung von Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren und Ortskernen in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung ihrer Wohnfunktion sowie des Denkmalschutzes,

b) die Sicherung und baukulturelle Erhaltung historischer Stadt- und Ortskerne mit denkmalwerter Bausubstanz und anderer stadtbildprägender Gebäude,

c) die Wiedernutzung von städtebaulichen Strukturen mit erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere von in Innenstädten und innerörtlich brachliegenden Flächen unter Beachtung von Nutzungsmischung sowie umweltschonendem, flächen- und kostensparendem Bauen,

d) die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Behebung sozialer Missstände,

e) die Bewältigung des demografischen Wandels und Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, unter anderem im Hinblick auf Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit. Dabei werden die Ziele energetischer Stadterneuerung, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie der Freiraumentwicklung und Entwicklung der grünen Infrastruktur zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Querschnittsaufgabe mit verfolgt.

Gegenstand der Förderung:

Gegenstand der Förderung sind städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Gefördert werden städtebauliche Investitionen einschließlich investitionsvorbereitender und -begleitender Maßnahmen im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen in räumlich begrenzten Gebieten in den verschiedenen Programmen.

Für Erläuterungen zu den einzelnen Programmen sowie für die Beantragung dieser Fördermittel stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauverwaltungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Köthen (Anhalt) in der Kleinen Wallstraße zur Verfügung.

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Kontakt

Stadt Köthen (Anhalt) - Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Silke Opitz
Leiterin
Wallstraße 1-5
06366 Köthen (Anhalt)
Stadt Köthen (Anhalt) - Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Bianka Franke
Sachbearbeiterin
Marktstraße 1-3
06366 Köthen (Anhalt)
Stadt Köthen (Anhalt) - Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Erik Scheumann
Sachbearbeiter
209
Wallstraße 1-5
06366 Köthen (Anhalt)

Satzungen

Die Sanierungssatzung, die Erhaltungssatzung und die Gestaltungssatzungen finden Sie unter

Ortsrecht