BCKategorie 08.11.2017 09:18:51 Uhr

Lebenslage Hochzeit

Sie haben den Menschen fürs Leben gefunden? Sie wollen heiraten und haben jede Menge Fragen rund um den "schönsten Tag im Leben"? Dann sind Sie hier genau richtig. Hier erhalten Sie zahlreiche Informationen zum Thema "Heirat" und einen kleinen Einblick in das Standesamt der Stadt Köthen (Anhalt).

 


Planung der Eheschließung

Eine gute Organisation ist die Grundlage für eine unvergessliche Hochzeit. Damit dies gelingt sollten Sie mit den Vorbereitungen frühzeitig beginnen. Des Weiteren ist es ratsam, sich über folgende Faktoren Gedanken zu machen:

Verlobung

Früher unerlässlich, dann für längere Zeit spießig und heute wieder im Kommen: die Verlobung, die Zeit des "Drum prüfe, wer sich ewig bindet". Bei einer Verlobung geben sich zwei Menschen das Versprechen, den Bund fürs Leben einzugehen. Daraus resultieren Rechte und Pflichten, über die man sich im Voraus genauer informieren sollte. Die Verlobung ist vor der Eheschließung nicht zwingend notwendig, aber spätestens mit der Anmeldung der Eheschließung gelten die Partner als verlobt.

Namensführung

Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie künftig führen wollen. Diese so genannte Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Die Ehepartner können beide ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung). Bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt kann der Geburtsname oder der tatsächlich geführte Name eines Ehepartners zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Über die Vielzahl von Möglichkeiten der Namensführung können Sie sich beim Standesamt informieren.

Ehevertrag

In einem Ehevertrag werden bestimmte Regelungen für die Zeit der Ehe festgelegt, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung. Mittels vertraglicher Bestimmungen können häufig auftretende Streitigkeiten, beispielsweise um die Aufteilung der Güter, den Umfang und das Bestehen von Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüchen, im Voraus geklärt werden. Sollten Sie sich für einen Ehevertrag entscheiden, ist es in jedem Falle ratsam, sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.

 


Anmeldung der Eheschließung

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden (früher wurde dies als "Aufgebot" bezeichnet). Damit es keine Probleme mit dem gewünschten Eheschließungstermin und den erforderlichen Unterlagen gibt, sollten Sie sich frühzeitig an das Standesamt wenden.


Standesamtliche Trauung

Die standesamtliche Trauung erfolgt im Rathaus der Stadt Köthen (Anhalt), Zimmer 20. In dem stilvoll getäfelten Trauzimmer (2010 saniert und renoviert) finden neben dem Brautpaar bis zu 38 weitere Gäste Platz. Neben einem Blumenbouquet stellt das Standesamt eine Musikanlage mit verschiedenen CD's von Klassik bis Modern kostenfrei zur Verfügung.

Sollten Sie auf der Suche nach einem ganz besonderen Ambiente sein, können wir Ihnen anbieten, Ihre Eheschließung in unserer Schlosskapelle vorzunehmen. In einem stilvollen Rahmen können Sie sich zwischen Zuberbier-Orgel und barocker Empore das Jawort geben. An diesem historischen Ort, der erstmals 1602 erwähnt und zuletzt von 1988 bis 1991 modernisiert wurde, haben über 100 Gäste Platz. Selbstverständlich stellt auch hier das Standesamt ein Blumenbouquet und eine Musikanlage mit entsprechenden CD's zur Verfügung. Für die Nutzung der Schlosskapelle wurden bestimmte Regelungen festgelegt, die in der Nutzungsordnung zusammengefasst sind.

Bei individuellen Wünschen sollten Sie Rücksprache mit dem Standesamt halten. Die Mitarbeiterinnen sind gerne bereit, Ihre Vorstellungen zu Ihrer Zufriedenheit umzusetzen.

 


Nach der Eheschließung

Bestimmten Behörden und Stellen müssen Sie die Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (z.B. Namensänderung) mitteilen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der eventuell neuen Adresse in folgenden Dokumenten:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

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Einen Menschen lieben heißt einzuwilligen, mit ihm alt zu werden.
(Albert Camus)

Kontakt

Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt
Elke Bederke
Leiterin
20
Marktstraße 1-3
06366 Köthen (Anhalt)

Gebühren für die standesamtliche Eheschließung

Ablauf der standesamtlichen Eheschließung