Friedhof

Lebenslage Menschen im Trauerfall

Der Tod einer nahe stehenden Person stellt eine große Belastung dar. Trotz allem soll man auch während der Trauerzeit "funktionieren" und darüber hinaus zusätzliche Aufgaben erledigen. Wir möchten dabei unterstützend zur Seite stehen und geben auf den folgenden Seiten einen kleinen Überblick rund um die Thematik "Trauerfall".


Anzeige des Sterbefalls

Der Tod muss von einem Arzt festgestellt werden. Sie erhalten eine ärztliche Todesbescheinigung, die Sie zur Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt benötigen. Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde, in der die betroffene Person verstorben ist (nicht der Wohnsitz). Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden (Samstag gilt nicht als Werktag).

Die einzuleitenden Schritte müssen wie folgt ausgeführt werden:

  • Ausstellung einer Todesbescheinigung
  • Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
  • Ausstellung einer Sterbeurkunde (in mehrfacher Ausführung)

Das Standesamt listet auf, welche Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalls erforderlich sind.


Überführung der Leiche

Nach Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt soll die Leiche nach dem Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden. Diese Frist kann durch die zuständige Behörde bei ausreichender Notwendigkeit verlängert oder verkürzt werden. Die Überführung eines Leichnams ist nur zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestattung vorliegen und keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Für die Durchführung sollten Sie im Regelfall ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das für den Transport geeignete Fahrzeuge besitzt und sich auch um die Formalitäten kümmert.

Für die Überführung der Leiche in ein anderes Bundesland oder ins Ausland benötigen Sie außerdem einen Leichenpass. Genauere Informationen erhalten Sie beim Standesamt.

 
Friedhöfe/ Bestattung

In Köthen gibt es 11 Friedhöfe mit fast 14.000 Grabstätten. Friedhöfe sind ein Ort der Besinnung. Deshalb gelten dort bestimmte Regeln bezüglich des Verhaltens von Besuchern, aber auch der Grabpflege, der verschiedenen Bestattungsformen usw. Genauere Vorschriften können Sie der Friedhofssatzung (siehe unten) der Stadt Köthen (Anhalt) entnehmen.

Für viele Entscheidungen rund um die Bestattung ist der Kostenfaktor ausschlaggebend. Die Gebühren sind in der Friedhofsgebührensatzung (siehe unten) festgelegt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Friedhofsverwaltung.


Beratung und Unterstützung

Ein Sterbefall lässt Angehörige oft in ein tiefes Loch fallen. Sie benötigen eventuell Hilfe von Freunden und Familie, aber auch karitative Organisationen bieten Unterstützung an.

Eine zentrale Anlaufstelle ist die Telefonseelsorge. Die ehrenamtlichen Gesprächspartner sind kostenfrei und rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800-11 10 111 oder 0800-11 10 222 erreichbar. Die Gespräche sind streng vertraulich.

Finanzielle Unterstützung bietet das Sozialamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten oder Bestattungskostenbeihilfe stellen. Voraussetzung ist, dass die Angehörigen finanziell nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, und der Nachlass der/des Verstorbenen ebenfalls nicht ausreicht. Ausführlichere Auskunft erteilt Ihnen das Sozialamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter der Nummer (03496) 60 17 35.

Wer verwitwet oder verwaist ist und keine bzw. nur geringes eigenes Einkommen bezieht, hat in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie genauere Informationen.

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Kontaktinfos

Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt
Elke Bederke
Leiterin
20
Marktstraße 1-3
06366 Köthen (Anhalt)
Stadt Köthen (Anhalt) - Friedhof
Christian Schäfer
Leiter
Maxdorfer Straße 52
06366 Köthen (Anhalt)

Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung finden Sie unter dem Menüpunkt Ortsrecht