BCKategorie 08.11.2017 09:18:51 Uhr

Das Informationszugangsgesetz (IZG)

Das Informationszugangsgesetz (IZG LSA) ermöglicht in Sachsen-Anhalt den freien, an keine weiteren Voraussetzungen gebundenen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes und gewährt Ihnen Einblick in deren Verwaltungsvorgänge. Indem das IZG LSA den Grundsatz der Amtsverschwiegenheit durch das Prinzip der Aktenöffentlichkeit ersetzt, will es zusätzliches Vertrauen in Staat und Verwaltung schaffen und das Verwaltungshandeln durch mehr Transparenz durchschaubar machen.


Welche Informationen kann ich bekommen?

Das IZG LSA gewährt Ihnen grundsätzlich Zugang zu allen amtlichen Informationen, die bei den Behörden

  • des Landes,
  • der Kommunen und Gemeindeverbände sowie
  • der sonstigen der Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts


vorhanden sind.


Wer hat ein Informationszugangsrecht?

Antragsberechtigt ist jeder, unabhängig von seinem Wohnsitz und seiner Staatsangehörigkeit, d.h. Deutsche und Ausländer im In- und Ausland, aber auch juristische Personen des Privatrechts und Verbände.


An wen muss der Antrag gerichtet werden?

Der Antrag ist grundsätzlich an die öffentliche Stelle zu richten, die über die begehrten Informationen verfügt.
Anträge für den Zugang zu amtlichen Informationen richten Sie bitte unter dem Stichwort "IZG LSA" an nebenstehenden Kontakt. Die gewünschte Information ist dabei möglichst präzise zu benennen.


Wie lange dauert es, bis ich die Informationen bekomme?

Die Informationen sollen dem Antragsteller unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden. Werden Auskünfte über einen Dritten begehrt, muss die Behörde diesem innerhalb eines Monats die Gelegenheit zur Stellungnahme geben, so dass sich der Informationszugang verzögern kann.


Mit welcher Begründung darf der Zugang verweigert werden?

Das Gesetz enthält mehrere Ausnahmefälle, in denen eine Auskunft verweigert bzw. beschränkt werden kann. Gründe hierfür können sein:

  • Schutz von besonderen öffentlichen Belangen wie z.B. die innere Sicherheit, Kontroll- und Aufsichtsaufgaben, Durchführung von Gerichts- oder Ermittlungsverfahren,
  • Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses,
  • Schutz personenbezogener Daten,
  • Schutz des geistigen Eigentums oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.


Die jeweilige öffentliche Stelle muss aber in jedem Einzelfall prüfen und begründen, ob und warum eine der im Gesetz genannten Ausnahmen vorliegt: unter Umständen erhalten Sie eine Teilauskunft.


Was kostet die Auskunft?

Für Handlungen nach dem IZG LSA werden Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Das Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit dem Finanzministerium eine Kostenverordnung (IZG LSA KostVO) erlassen, die für Behörden verbindlich ist.


Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zum IZG LSA können Sie jederzeit über den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit erhalten. Diese Aufgaben werden vom Landesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen.

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Kontakt

Stadt Köthen (Anhalt) - Rechtsangelegenheiten
Markus Kohl
Leiter
320
Wallstraße 1-5
06366 Köthen (Anhalt)