Lärmkartierung der Stadt Köthen (Anhalt)
Allgemeines zur Lärmkartierung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Geräuschbelastung durch Umgebungslärm im Turnus von fünf Jahren zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen (Lärmkartierung). Danach sind Lärmkarten vorzulegen, die dem seit 2018 geltenden neuen Berechnungsverfahrens (CNOSSOS-EU) für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1 der der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) entsprechen.
Unter die gesetzliche Kartierungspflicht fallen unter anderem Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern und Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr. Die gesetzliche Verpflichtung ist in der EG-Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) sowie in § 47 e i.V. m. § 47 c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert. Die Städte und Gemeinden sind für diese Aufgabe unabhängig vom Träger der Straßenbaulast gemäß § 47 e Abs. 1 BImSchG zuständig.
Lärmkartierung, Ergebnisse und Entwurf Lärmaktionsplan
Die Stadt Köthen (Anhalt) ist gem. §§ 47 a-f BImSchG und der 34. BImSchV dazu verpflichtet, die regelmäßige Lärmkartierung durchzuführen. Das Landesamt für Umweltschutz gab für unsere Stadt vor, einen 3,26 Kilometer langen Abschnitt an der B185 zu kartieren. (Stand: 17.05.2021) (s. nebenstehende Grafiken)
Die Lärmkartierungsergebnisse der Stadt Köthen (Anhalt) (untenstehend als Download) wurden vom 08.04.2024 bis 10.05.2024 in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Köthen (Anhalt), Wallstraße 1-5, 1. Etage, über Aufgang 1 oder 2, 06366 Köthen (Anhalt) öffentlich ausgelegt. Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG konnten Stellungnahmen bis einschließlich 24.05.2024 abgegeben werden.
Daraufhin wurde ein Lärmaktionsplanentwurf erstellt, welcher in der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.07.2024 bis 02.08.2024 in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Köthen (Anhalt), Wallstraße 1-5, 1. Etage, über Aufgang 1 oder 2, 06366 Köthen (Anhalt) ausgelegt wurde. Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG konnten Stellungnahmen bis einschließlich 16.08.2024 abgegeben werden.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wurde der Lärmaktionsplan verfasst. (untenstehend als Download)
Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Die nächste Überprüfung der Lärmkarten der Stadt Köthen (Anhalt) wird im Jahr 2027 durchgeführt.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung in der Stadt Köthen (Anhalt) |
3.1 MB | |
Lärmaktionsplan der Stadt Köthen (Anhalt) |
0.3 MB |