Kommunale Wärmeleitplanung
Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz: Wärmeplanungsgesetz (WPG) – in Kraft. Nach dem WPG sollen die Länder sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten und den Anteil erneuerbarer Energien in den Wärmenetzen zu erhöhen.
Köthen (Anhalt) als Stadt mit weniger als 100 000 Einwohner ist daher angehalten, bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan aufzustellen. Die Erstellung des Wärmeplanes begleitet seit September 2024 die MVV Regioplan GmbH. Die Planung wird voraussichtlich im Dezember 2025 abgeschlossen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Die Stadt Köthen wird regelmäßig über den Abschluss einzelner Verfahrensschritte (siehe Bestandteile der kommunalen Wärmeplanung) und deren Zwischenergebnisse sowie auf Veranstaltungen auf der Homepage der Stadt Köthen (Anhalt) informieren.
Die Wärmeplanung legt die Leitlinien der Wärmewende für eine Kommune fest. Sie soll als Orientierung dienen, wenn es um die Frage der zukünftigen Wärmeversorgung geht. Sie ist rechtlich unverbindlich, d.h. sie begründet für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen keine Rechte oder Pflichten.
Was sind die Bestandteile der kommunalen Wärmeplanung?
- Eignungsprüfung: Prüfung, in welchen Teilgebieten einer Gemeinde ggf. eine verkürzte Wärmeplanung sinnvoll ist. Hier kommen nur Teilgebiete in Frage, welche in Zukunft voraussichtlich nicht durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz mit Wärme versorgt werden können, bzw. welche vermutlich kein erhöhtes Einsparpotential durch Sanierung haben.
- Bestandsaufnahme: Analyse der städtebaulichen Strukturen, des aktuellen Wärmeverbrauchs und der genutzten Arten der Wärmeversorgung (Gas, Strom, Holz…)
- Potenzialanalyse: Analyse der Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und Erzeugung treibhausgas-neutraler Wärme und Strom.
Szenarioentwicklung: Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs und damit in Verbindung stehende Deckung des Bedarfs durch nachhaltige - Wärmequellen sowie der Reduktion des Wärmeverbrauchs.
Maßnahmenplanung: Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz (z.B. durch Sanierung), zur Entwicklung von Wärmenetzen und Erschließung klimaneutraler Wärmequellen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Veröffentlichung zur Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung in Köthen nach §13(2) WPG.pdf |
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