Abschluss des Landpachtvertrages melden

Leistungsbeschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
•    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
•    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
•    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den Landkreis oder kreisfreie Stadt, in der die Hofstelle liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Arensdorf

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Veranstaltungen

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Gebäudeverwaltung (101)

Beschreibung

Infothek
Die Infothek im Eingangsbereich des Rathauses hält für alle Bürger/innen vielfältiges Informationsmaterial bereit und steht für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung.

Fundbüro
Das Fundbüro ist während der Öffnungszeiten der Stadt Köthen für alle Bürger/innen zu erreichen, welche etwas verloren oder gefunden haben. Hier werden die Bürger zum Umgang mit Fundsachen rechtlich informiert und erhalten die entsprechenden Unterlagen für die Fundgegenstände.

Gebäudeverwaltung / Liegenschaften
Hier werden die kommunalen Liegenschaften verwaltet (Grundstückserfassung, An- und Verkauf von Grundstücken, Mieten, Pachten).

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Rathaus
Marktstraße 1-3
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-467
Fax:
03496 425-6467
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade