Abschluss des Landpachtvertrages melden
Leistungsbeschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
• der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
• hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
• der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Arensdorf,
- Baasdorf,
- Dohndorf,
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Geuz,
- Großwülknitz,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Klepzig,
- Köthen (Anhalt),
- Löbnitz an der Linde,
- Merzien,
- Porst,
- Wülknitz,
- Zehringen
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Weihnachtsführung - Rundgang durch Spiegelsaal und großen Ratssaal
ab 14:30 UhrSchloss Köthen - Spiegelsaal
Silvesterparty Musik und gute Laune zum Jahresausklang
ab 19:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Gebäudeverwaltung (101)
Beschreibung
InfothekDie Infothek im Eingangsbereich des Rathauses hält für alle Bürger/innen vielfältiges Informationsmaterial bereit und steht für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung.
Fundbüro
Das Fundbüro ist während der Öffnungszeiten der Stadt Köthen für alle Bürger/innen zu erreichen, welche etwas verloren oder gefunden haben. Hier werden die Bürger zum Umgang mit Fundsachen rechtlich informiert und erhalten die entsprechenden Unterlagen für die Fundgegenstände.
Gebäudeverwaltung / Liegenschaften
Hier werden die kommunalen Liegenschaften verwaltet (Grundstückserfassung, An- und Verkauf von Grundstücken, Mieten, Pachten).
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Marktstraße 1-3
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-467
- Fax:
- 03496 425-6467
- E-Mail:
- c.goepke@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade