Zulassung für Stellen für Emissions- und Immissionsermittlungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.
Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.
Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.
Sie erfüllen die Pflichten nach § 16 der 41. BImSchV
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/__16.html
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz (LAU).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die beizubringenden Unterlagen können Sie dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Antragsformular entnehmen:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle
Welche Gebühren fallen an?
Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.
Rechtsgrundlage
§ 29b Absatz 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 41. Bundes-Immissionsschutzverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29b.html in Verbindung mit der 41. BImSchV
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/
Anträge / Formulare
Formulare: Siehe Antragsformular:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Notifizierungsstelle?bundesland=BB&id=1&modulTyp=ImmissionsschutzStelle
Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
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Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- siehe Hinweise
Adressen
Dessauer Straße 70
06118Halle (Saale)
06003Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-2500
- Fax:
- 0345 514-2512
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Reideburger Straße 47
06116Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 5704-0
- Fax:
- 0345 5704-190
- E-Mail:
- poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de
- Web:
- https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/