Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
Leistungsbeschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst:
- Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
- Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
- geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
- Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen,
-
Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
-
Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
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Zuständigkeit
Handwerkskammer Halle
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0345 2999-0
- E-Mail:
- recht@hwkhalle.de