Allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern beantragen

Leistungsbeschreibung

Zur Sprachenübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke können Übersetzer/innen (schriftliche Übertragung) und Dolmetscher/innen (mündliche Übertragung) nach Maßgabe des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DolmG LSA)  allgemein beeidigt und öffentlich bestellt werden. Die allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen werden in ein elektronisches Verzeichnis (Übersetzerinnen-, Übersetzer-, Dolmetscherinnen- und Dolmetscherverzeichnis) eingetragen. Das Verzeichnis ist im Internet  zugänglich und kann von jedermann eingesehen werden. Die Eintragungen in das elektronische Verzeichnis können über die Landeskoordinatoren beim Landgericht Halle abgewickelt werden.

Die allgemeine Beeidigung hat den Vorteil, dass bei der Zuziehung durch ein Gericht oder einen Notar in dem Landgerichtsbezirk, in dem der Dolmetscher allgemein vereidigt wurde, statt der Eidesleistung im Einzelfall die Berufung auf den allgemeinen Eid genügt.

An wen muss ich mich wenden?

Für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts zuständig, in deren oder dessen Bezirk die antragstellende Person die berufliche Niederlassung hat. Für Antragsteller ohne berufliche Niederlassung ist die Hauptwohnung maßgebend.

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenrahmen 25,60 Euro bis 153,40 Euro gemäß Nr. 4.1 des Gebührenverzeichnisses zum Justizkostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Anträge / Formulare

Die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Antrag sind keine amtlichen Formulare vorgesehen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Kleinwülknitz

Stadtnachrichten

zu weiteren Nachrichten

Veranstaltungen

zum Veranstaltungskalender

Zuständigkeit

Landgericht Dessau-Roßlau

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr
Donnnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Postanschrift Landgericht Dessau-Roßlau
Willy-Lohmann-Straße 29
06844Dessau-Roßlau
Postfach 10 82
06811Dessau-Roßlau

Kontakt

Telefon:
0340 2020
Fax:
0340 2021430
Web:
https://lg-de.sachsen-anhalt.de

Parkplätze

Art
Behindertenparkplatz
Anzahl
3
Gebührenpflichtig
nein
Art
Parkplatz
Anzahl
40
Gebührenpflichtig
ja