Allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern beantragen
Leistungsbeschreibung
Zur Sprachenübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke können Übersetzer/innen (schriftliche Übertragung) und Dolmetscher/innen (mündliche Übertragung) nach Maßgabe des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DolmG LSA) allgemein beeidigt und öffentlich bestellt werden. Die allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen werden in ein elektronisches Verzeichnis (Übersetzerinnen-, Übersetzer-, Dolmetscherinnen- und Dolmetscherverzeichnis) eingetragen. Das Verzeichnis ist im Internet zugänglich und kann von jedermann eingesehen werden. Die Eintragungen in das elektronische Verzeichnis können über die Landeskoordinatoren beim Landgericht Halle abgewickelt werden.
Die allgemeine Beeidigung hat den Vorteil, dass bei der Zuziehung durch ein Gericht oder einen Notar in dem Landgerichtsbezirk, in dem der Dolmetscher allgemein vereidigt wurde, statt der Eidesleistung im Einzelfall die Berufung auf den allgemeinen Eid genügt.
An wen muss ich mich wenden?
Für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts zuständig, in deren oder dessen Bezirk die antragstellende Person die berufliche Niederlassung hat. Für Antragsteller ohne berufliche Niederlassung ist die Hauptwohnung maßgebend.
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenrahmen 25,60 Euro bis 153,40 Euro gemäß Nr. 4.1 des Gebührenverzeichnisses zum Justizkostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Antrag sind keine amtlichen Formulare vorgesehen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Köthen (Anhalt),
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Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Landgericht Dessau-Roßlau
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr
Donnnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Willy-Lohmann-Straße 29
06844Dessau-Roßlau
06811Dessau-Roßlau
Kontakt
- Telefon:
- 0340 2020
- Fax:
- 0340 2021430
- E-Mail:
- lg-de@justiz.sachsen-anhalt.de
- Web:
- https://lg-de.sachsen-anhalt.de
Parkplätze
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 3
- Gebührenpflichtig
- nein
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 40
- Gebührenpflichtig
- ja