Allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern beantragen
Leistungsbeschreibung
Zur Sprachenübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke können Übersetzer/innen (schriftliche Übertragung) und Dolmetscher/innen (mündliche Übertragung) nach Maßgabe des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DolmG LSA) allgemein beeidigt und öffentlich bestellt werden. Die allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen werden in ein elektronisches Verzeichnis (Übersetzerinnen-, Übersetzer-, Dolmetscherinnen- und Dolmetscherverzeichnis) eingetragen. Das Verzeichnis ist im Internet zugänglich und kann von jedermann eingesehen werden. Die Eintragungen in das elektronische Verzeichnis können über die Landeskoordinatoren beim Landgericht Halle abgewickelt werden.
Die allgemeine Beeidigung hat den Vorteil, dass bei der Zuziehung durch ein Gericht oder einen Notar in dem Landgerichtsbezirk, in dem der Dolmetscher allgemein vereidigt wurde, statt der Eidesleistung im Einzelfall die Berufung auf den allgemeinen Eid genügt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Führungszeugnis für Behörden
- schriftliche Erklärung darüber, ob gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Pass oder Personalausweis
- Meldebescheinigung
- gegebenenfalls unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- Erklärung über die persönliche Zuverlässigkeit und ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder war
Alle zur Prüfung der Voraussetzungen der Beeidigung erforderlichen Unterlagen (z. B. Pass oder Personalausweis, Meldebescheinigung, gegebenenfalls unbefristete Aufenthaltserlaubnis) sind im Original oder in beglaubigter Ablichtung dem Antrag beizufügen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Antrag sind keine amtlichen Formulare vorgesehen.
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Zuständigkeit
Landgericht Dessau-Roßlau
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Montag 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnnerstag 08:00 - 15:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Parkplätze
- null
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 3 (3 Behindertenparkplätze)
- Gebührenpflichtig
- nein
- null
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 40
- Gebührenpflichtig
- nein