Anerkennung als Prüfsachverständiger für den baulichen Brandschutz beantragen

Leistungsbeschreibung

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder
der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Prüfsachverständigen
sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.

Die Anerkennung als Prüfsachverständige für baulichen Brandschutz erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen können. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lebenslauf
  • Kopie der Abschluss und Befähigungszeugnisse
  • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
  • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
  • Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse)

Anträge / Formulare

Der Antrag ist formlos möglich.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)

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Zuständigkeit

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Kontakt

Telefon:
03493 341-531
Fax:
03493 341-346

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
Linien 438, 440, 444 Bitterfeld, Griesheimstraße
Regionalbahn:
Linien 438, 440, 444 Bitterfeld, Bahnhof
S-Bahn:
Linien 438, 440, 444 Bitterfeld, Bahnhof