Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt gewährt jedermann voraussetzungslos Zugang zu amtlichen Informationen, die bei den Behörden des Landes, der Kommunen und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts vorhanden sind. Sonstige Organe und Einrichtungen des Landes unterfallen dem Gesetz, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag ist an die öffentliche Stelle zu richten, die über die begehrte Information verfügt.
Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit berät im Rahmen der Antragstellung. Er kann weiterhin Akten einsehen, die Behörden zu einer Stellungnahme auffordern, vermitteln, bei Verstößen auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken und gegebenenfalls Verstöße beanstanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anträge können grundsätzlich formlos gestellt werden. Betrifft der Antrag Daten Dritter, muss er begründet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Durchführung des Gesetzes werden Verwaltungskosten erhoben. Die Höhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Organisation und Datenschutzbeauftragte (102)
Beschreibung
- Organisationsuntersuchungen
- Personalbedarfsermittlungen
- Arbeitsplatzanalysen
- Erstellung und Pflege des Dezernatsverteilungs- und Verwaltungsgliederungsplans
- Erstellung und Überarbeitung von Regelungen im Rahmen der Ablauforganisation (z. B. Dienstanweisungen)
- Klärung von Organisationsfragen und Zuständigkeiten
- Angelegenheiten des Datenschutzes gemäß § 14a Datenschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt
- Mitarbeiterbefragungen
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Marktstraße 1-3
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-140
- Fax:
- 03496 425-6140
- E-Mail:
- j.helmstedt@koethen-stadt.de
- E-Mail:
- datenschutz@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade