Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.

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Zuständigkeit

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

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Aufzug vorhanden
nein

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Anschrift
Postanschrift Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Ziegelstraße 10
06749Bitterfeld
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)

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Telefon:
03496 60-1310