Fund eines Personalausweises melden
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wiedergefundener Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
"Der gestiefelte Kater" - Figurentheater mit Kerstin Dathe zur Schlossweihnacht
ab 15:00 UhrSchloss Köthen - Schlosskapelle
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)
Beschreibung
Meldeangelegenheiten
- Ummeldungen innerhalb der Gemeinde
- Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
- Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug
- Statuswechsel (Hauptwohnung / Nebenwohnung)
- Melderegisterauskunft
- Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
- Meldegesetz
- Personalausweise und Pässe
- Führungszeugnisse, Beglaubigungen
Wahlen / Statistik
- Organisation, Durchführungen und Ergebnisermittlung der Bundestags-, Europa-, - Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheide, Bürgeranhörungen
- Zensus / Mikrozensus
- Einwohnerstatistiken
- Schöffenwahl
Öffnungszeiten
Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe.
Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren.
Terminesind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar:
Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr
Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-205
- Fax:
- 03496 21 23 97
- E-Mail:
- stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade