Bebauungspläne
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Mit ihm legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil, aufgestellt.
In der Regel besteht der B-Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B). Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und die Festsetzungen erläutert werden müssen (Begründung). Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht.
Die Planzeichen auf der Planzeichnung sind nach der Planzeichenverordnung normiert, um die allgemeine Lesbarkeit zu gewährleisten. Die textlichen Festsetzungen erfolgen i.d.R. auf Grundlage der Formulierungen im Baugesetzbuch (BauGB) und sind somit ebenfalls weitgehend normiert. Die Planzeichnung wird im Regelfall im Maßstab 1:500, bei größeren Plangebieten auch 1:1000 erstellt; als Grundlage dient eine amtliche Flurkarte, auf der alle von der Planung betroffenen sowie die angrenzenden Flurstücke kenntlich zu machen sind. Das Plangebiet ist eindeutig abzugrenzen. Dies erfolgt in der Regel, indem man sich an vorhandene Grundstücksgrenzen hält.
Karte Bebauungspläne
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