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Stellenausschreibung Wirtschaftsförderung / Citymanagement (m/w/d)

Die Stadt Köthen (Anhalt) hat schnellstmöglich die unbefristete Stelle Wirtschaftsförderung / Citymanagement (m/w/d) zu besetzen.

Die Bachstadt Köthen (Anhalt) mit ihrer ca. 900-jährigen Geschichte und ihren ca. 25.000 Einwohnern ist Kreisstadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Sie ist Mittelzentrum im Land Sachsen-Anhalt und liegt verkehrsgünstig im Dreieck zwischen den Städten Magdeburg, Halle und Dessau.
 
Was wir Ihnen bieten:
  • eine interessante, herausfordernde und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
  • die Möglichkeit zum Homeoffice
  • Jahressonderzahlung sowie Leistungsentgelt, vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge     
  • fachliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • betriebliches Gesundheitsmanagement

Die Tätigkeit wird bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen mit der Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet. Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit liegt bei 39 Stunden / Woche.

Die Stelle beinhaltet im Wesentlichen folgende Aufgaben:
  • Beobachtung und Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere das Erstellen und Weiterentwickeln sowie ständiges Pflegen eines Unternehmensinformationssystems
  • Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbefragungen
  • Best Practice Lösungen finden und daraus Maßnahmen ableiten
  • Mitwirkung bei der Findung und Weiterentwicklung einer Wirtschaftsförderstrategie
  • Sicherung und Entwicklung von Unternehmen (Bestandskundenpflege), Schlüsselkunden identifizieren, Führen von Gesprächen, regelmäßige Unternehmensbesuche, dabei Feststellung von Unterstützungsbedarfen und aktive Kundenbetreuung
  • Aufbau und Pflege eines kommunalen Gewerbeflächenmanagements – Führen eines Bestandsverzeichnisses aller Gewerbeflächen
  • Ausbau eines Leerstandsmanagements
  • Betrachtung der Gewerbesituation, Standortanalysen anstellen und verarbeiten
  • Akquirierung von gewerblich nutzbaren Flächen, Mitwirkung bei der Bedarfsplanung von neuen Gewerbeflächen und Objekten
  • Standortmarketing und Kommunikation, d.h. u.a. Ansiedlungsbewerbung betreiben und Unternehmen akquirieren, Ansprüche der siedlungswilligen Unternehmen ergründen
  • den Standort Köthen (Anhalt) attraktiv darstellen und bewerben
  • Klassisches Networking, d.h. innenstadtorientierte Märkte bei der Organisation unterstützen
  • Citymanagement, z.B. Umsetzung und Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
Wir erwarten:
  • abgeschlossene Studium der Fachrichtung Stadtmarketing, Citymanagement, Tourismus, Geographie, BWL, Marketing, Verwaltungsbetriebswirt, Verwaltungswissenschaften bzw. einen abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder vergleichbar
  • gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse, mit den jeweiligen kommunalspezifischen Ausprägungen und rechtlichen Grundlagen sind wünschenswert
  • Kommunikations- sowie Verhandlungsgeschick
  • Ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen auch außerhalb der Dienstzeit
  • Führerschein Klasse B

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung besondere Berücksichtigung.

Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne Herr Dornbusch, Leiter der Stadtentwicklung, Tel. 03496/425 439 bzw. E-Mail: j.dornbusch@koethen-stadt.de oder Frau Schmidt, Leiterin der Personalabteilung, Telefon: 03496 / 425 351 bzw. E-Mail: k.schmidt@koethen-stadt.de

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 17.11.2024 an die:

Stadt Köthen (Anhalt)
Personalabteilung
Marktstraße 1-3
06366 Köthen (Anhalt)

Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt.

Im Falle der Bewerbung per Post bitten wir Sie uns lediglich Kopien einzureichen, da wir Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens leider nicht zurücksenden können.
Bewerbungen per E-Mail bitte nur im pdf-Format als eine Datei an: personalabteilung@koethen-stadt.de senden. Bewerbungen, die diesem Format nicht entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden.
24.10.2024
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