Am 22. März hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt eine Allgemeinverfügung beschlossen, die folgende Regelungen ab dem 23.03.2020 0 Uhr bis zunächst zum 05.04.2020 24 Uhr festlegt:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden mit Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2020 steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus konkretisiert.
In der aktuellen Zeit, in der sich viele Menschen unsicher fühlen, hat die Stadt Köthen (Anhalt) auf dieser Seite die wichtigsten Verhaltensweisen in Zeiten der Corona-Virus-Pandemie zusammengefasst.
Auf der Grundlage der achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 15.09.2020 ergeht für die Friedhöfe in Trägerschaft der Stadt Köthen (Anhalt) ab sofort folgende Anweisung:
Das Programm "Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe" unterstützt bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Lotto Sachsen-Anhalt stellt Mittel für Vereine bereit.
mit Ostern steht ein Fest vor der Tür, welches traditionell viele Familien nutzen, um sich zu treffen, kleine Geschenke zu überreichen, gemeinsam zu feiern und zu essen.
Auf dieser Seite finden sich Hilfsangebote, die von Köthener Bürgerinnen und Bürgern organisiert wurden – wie zum Beispiel www.gutscheinhelden.net. Weitere private Initiativen in Zeiten der Corona-Pandemie können hier ergänzt werden.
Die Corona-Krise geht auch am traditionsreichen Tierpark der Stadt nicht spurlos vorbei. Die aktuellen Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt schreiben vor, dass die Einrichtung geschlossen bleiben muss.
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