Stadtnachrichten | Corona-Virus

Corona-Virus: Steuererleichterungen für Köthener Unternehmen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden mit Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2020 steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus konkretisiert.

Die Stadt Köthen (Anhalt) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass von nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen steuerpflichtigen Unternehmen

1. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer, wie auch zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, beim zuständigen Finanzamt zu stellen sind. Die Stadt Köthen (Anhalt) erhält von dort die entsprechenden Mitteilungen, woraufhin die Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 angepasst werden.

2. eine Stundung der bereits fälligen bzw. bis zum 31.12.2020 fällig werdenden Gewerbesteuer bzw. deren Vorauszahlungen mit dem beigefügten Vordruck beantragt werden kann. Eine Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Stundungsantrags kann neben dem Postweg auch per Fax an 03496 / 425 6 219 oder per E-Mail an steuerabteilung@koethen-stadt.de erfolgen.

Symbol Beschreibung Größe
Vordruck für einen Antrag auf Stundung
0.1 MB
24.03.2020
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Stadt Köthen (Anhalt) - Steuern und Controlling
Lars Wehe
Sachgebietsleiter
204
Wallstraße 1-5
06366 Köthen (Anhalt)