Waldbrandgefahrenstufe 4 – Osterfeuer im Gebiet der Stadt Köthen (Anhalt) können nicht stattfinden / Ausnahmeregelung für Veranstaltung im Friedenspark
Daraus folgt, dass die durch das Ordnungsamt der Stadt Köthen (Anhalt) erteilten Ausnahmegenehmigungen zum „Anlegen und Unterhalten von Traditionsfeuern“ für die kommenden Feiertage nunmehr unwirksam sind. Die entsprechenden Veranstaltungen am Gründonnerstag, Ostersamstag und -sonntag können somit nicht in der geplanten Form durchgeführt werden.
Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Gebiet der Stadt Köthen (Anhalt) wird aufgrund der aktuellen Gefahrenlage generell untersagt. Diese Entscheidung hat die Stadtverwaltung heute nach internen Beratungen und der Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr Köthen getroffen. Ausnahme bildet einzig das zentrale Osterfeuer im Köthener Friedenspark am kommenden Samstag, das unter erhöhten Sicherheitsbedingungen und strenger Aufsicht der Freiwilligen Feuerwehr stattfinden kann.
Bei einer dauerhaften Absenkung der Waldbrandgefahrenstufe, wird den betroffenen Veranstaltern jedoch die Möglichkeit eingeräumt, einen Ersatztermin beim städtischen Ordnungsamt zu beantragen.
In Sachsen-Anhalt ist das Landeszentrum Wald für den vorbeugenden Waldbrandschutz und die Festlegung der Waldbrandgefahrenstufen verantwortlich. Eine aktuelle Übersicht der geltenden Warnstufen findet sich online unter: https://www.arcgis.com/apps/dashboards/0f1b1a23ebd04a3dbd14b76a981d8006.