Änderung des Vornamens beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

  • das öffentliche Interesse oder
  • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • religiöse Motive,
  • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
  • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
  • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
  • nach einer Geschlechtsumwandlung.

Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Zehringen

Stadtnachrichten

zu weiteren Nachrichten

Veranstaltungen

zum Veranstaltungskalender

Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt (323)

Beschreibung

  • Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburt, Heirat, Sterbefall)
  • Anmeldung der Eheschließung
  • Beratung zur Namensführung in der Ehe
  • Durchführung von Eheschließungen
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen bei Eheschließungen im Ausland
  • Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens/ Partnerschaftsnamens und Doppelnamens
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
  • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden/ beglaubigten Abschriften/ Bescheinigungen
  • Anerkennung von Vater-/ Mutterschaften
  • Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligungen oder Zustimmungen zur Namensführung Aufnahme von Erklärungen zur Namensangleichung nach § 94 BVFG/ Art. 47 EGBGB
  • Kirchenaustritt

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Stadt Köthen (Anhalt)
Marktstr. 1-3
06366Köthen (Anhalt)

ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo 09:00-12:00 Uhr
Di 09:00-12:30 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00-12:30 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon:
03496 425-323
Fax:
03496 4256323
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade