Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal

1. instand setzen, umgestalten oder verändern,

2. in seiner Nutzung verändern,

3. durch Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen in seiner Umgebung im Bestand und Erscheinungsbild verändern, beeinträchtigen oder zerstören,

4. von seinem Standort entfernen,

5. beseitigen oder zerstören will.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Köthen (Anhalt)

Zuständige Stelle

Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Köthen (Anhalt)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen regulären Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung sind folgende Formulare bei der jeweils zuständigen Denkmalschutzbehörde einzureichen:

Hauptformular --> bei allen Maßnahmen an Kulturdenkmalen

Anlage 1 --> bei allen Baumaßnahmen (i. d. R. nicht erforderlich bei Abbruch oder Zerstörung eines Kulturdenkmals)

Anlage 2 --> zusätzlich bei allen Baumaßnahmen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Denkmalqualität führen (Eingriff) sowie immer bei Abbruch oder Zerstörung eines Kulturdenkmals (Eingriff)

Details im Formular „Ausfüllhinweise“

Welche Gebühren fallen an?

Die Beantragung ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren gibt es keine Fristen und Termine. Bitte beachten Sie aber, dass die Erlaubnis erteilt sein muss, bevor Sie mit Ihrer Maßnahme beginnen.

Rechtsgrundlage

Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen Anhalt, § 14 Genehmigungspflichten

© Stadt Köthen (Anhalt)

Aktueller Wohnort: Zehringen

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)

Beschreibung

  • Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach der Bauordnung (BauO LSA)
  • Festlegung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung - Bescheidung über mögliche Stellplatzablösen gemäß Ablösesatzung


Untere Bauaufsicht

  • Erteilung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen
  • Aufspüren von Baurechtswidrigkeiten, in der Folge bauaufsichtliches Einschreiten
  • Veranlassen von gefahrabwehrenden Maßnahmen an/von baulichen Anlagen
  • Baulasteintragungen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Baustellenkontrollen/ Bauabnahmen
  • Abnahme fliegender Bauten (z.B. Zirkuszelte)


Untere Denkmalschutzbehörde

  • Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
  • Ausstellung von Negativzeugnissen bei Eigentümerwechsel
  • Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
    Mit einem neuen Informationssystem können sich Interessierte über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt kundig machen. Darin sind verschiedene Bau- und Kultur- und archäologische Flächendenkmale erfasst.
    https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
ja

Aufzug geht bis ins 2. OG

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade