Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

Leistungsbeschreibung

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

An wen muss ich mich wenden?

Wohngeldbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
  • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
  • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
  • letzte Mietänderung
  • Kaltwasserabrechnung
  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)

Welche Fristen muss ich beachten?

Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen.

Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Arensdorf

Stadtnachrichten

zu weiteren Nachrichten

Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Wohngeld

Beschreibung

 

 

  • Ausgabe, Annahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen für Mietzuschuss, Lastenzuschuss und Heimbewohner
  • Beratung in Wohngeldangelegenheiten
  • Erstellen von Kalkulationen zur Wahlmöglichkeit zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II

Wer Wohngeld in Form eines Mietzuschusses (Mieter und Heimbewohner) erstmalig oder neu beantragen möchte, hat jetzt die Möglichkeit dies schnell, einfach und unkompliziert von zu Hause zu erledigen. Nutzen Sie dafür den Online-Antrag auf dem „gemeinsam online“-Portal. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die über verschiedene Verfahren möglich ist. Ihre Antragsdaten sowie Dokumente werden direkt an die Wohngeldbehörde weitergeleitet. Der Service wird schrittweise für weitere Antragsarten ausgebaut.

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-127
Telefon:
03496 425-137
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03496 425-139
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03496 425-313
Fax:
03496 425-6127
Fax:
03496 425-6137
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Fax:
03496 425-6313
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade