Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen
Leistungsbeschreibung
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.
An wen muss ich mich wenden?
Wohngeldbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
- Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
- aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
- letzte Mietänderung
- Kaltwasserabrechnung
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)
Welche Fristen muss ich beachten?
Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen.
Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Köthen und der Nationalsozialismus - Bildervortrag in der Schlosskapelle mit Christian Ratzel
ab 14:00 UhrSchloss Köthen - Schlosskapelle
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Wohngeld
Beschreibung
- Ausgabe, Annahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen für Mietzuschuss, Lastenzuschuss und Heimbewohner
- Beratung in Wohngeldangelegenheiten
- Erstellen von Kalkulationen zur Wahlmöglichkeit zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II
Wer Wohngeld in Form eines Mietzuschusses (Mieter und Heimbewohner) erstmalig oder neu beantragen möchte, hat jetzt die Möglichkeit dies schnell, einfach und unkompliziert von zu Hause zu erledigen. Nutzen Sie dafür den Online-Antrag auf dem „gemeinsam online“-Portal. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die über verschiedene Verfahren möglich ist. Ihre Antragsdaten sowie Dokumente werden direkt an die Wohngeldbehörde weitergeleitet. Der Service wird schrittweise für weitere Antragsarten ausgebaut.
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-127
- Telefon:
- 03496 425-137
- Telefon:
- 03496 425-139
- Telefon:
- 03496 425-313
- Fax:
- 03496 425-6127
- Fax:
- 03496 425-6137
- Fax:
- 03496 425-6139
- Fax:
- 03496 425-6313
- E-Mail:
- a.koegler@koethen-stadt.de
- E-Mail:
- c.emmer@koethen-stadt.de
- E-Mail:
- d.vogel@koethen-stadt.de
- E-Mail:
- m.krzyslak@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade