offenes Feuer

Leistungsbeschreibung

z.B. Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Halloweenfeuer u.a.)

--> ausgenommen sind Feuerkörbe und Feuerschalen bis zu 1 Meter Durchmesser

Rechtsgrundlage einer Ausnahmegenehmigung zum Unterhalten und Anlegen eines offenen Feuers ist § 9 (1) und (2) i.V.m. § 11 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Köthen (Anhalt) betreffend der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Verkehrsbehinderungen und –gefährdungen, unerlaubter Benutzung, mangelhafter Hausnummerierung, ruhestörender Lärm, öffentlichen Veranstaltungen mit Musikaufführungen, dem Umgang mit Tieren, offenem Feuer im Freien und beim Betreten von Eisflächen vom 28.02.2014 in der derzeit gültigen Fassung. Danach ist das Anlegen und Unterhalten von offenen Feuern im Freien grundsätzlich verboten. Ausnahmen von diesem Verbot können in begründeten Fällen erlassen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Stadt Köthen (Anhalt)

Zuständige Stelle

Ordnungs- und Gewerbeabteilung

Besucheradresse:

Wallstraße 1-5
06366 Köthen (Anhalt)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Unterhalten und Anlegen eines offenen Feuers.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist ein Gebührenrahmenrahmen von 50,00 € festgesetzt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich zwei Wochen vor der Durchführung bei der Stadt Köthen (Anhalt), in der Ordnungs- und Gewerbeabteilung

--> schriftlich beantragen

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage einer Ausnahmegenehmigung zum Unterhalten und Anlegen eines offenen Feuers ist § 9 (1) und (2) i.V.m. § 11 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Köthen (Anhalt) betreffend der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Verkehrsbehinderungen und –gefährdungen, unerlaubter Benutzung, mangelhafter Hausnummerierung ruhestörender Lärm, öffentlichen Veranstaltungen mit Musikaufführungen, dem Umgang mit Tieren, offenem Feuer im Freien und beim Betreten von Eisflächen vom 28.02.2014 in der derzeit gültigen Fassung.

© Stadt Köthen (Anhalt)

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Zuständigkeit

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