Anliegerbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt oder Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB)
  • Straßenausbaubeiträge (§ 6 KAG LSA)

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Auskünfte, bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich und richten sich nach der Verwaltungskostensatzung.

Rechtsgrundlage

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - Wertausgleich

© Stadt Köthen (Anhalt)

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Kleinwülknitz

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Steuern und Controlling (202)

Beschreibung

Durch diesen Bereich werden die kommunalen Steuern wie die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer sowie die Straßenreinigungsgebühr und die Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände festgesetzt und erhoben.

Weiterhin:
- Erhebung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen
- Ablösung, Stundung und Vereinbarung von Ratenzahlungen für Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen
- Erstellung von Anliegerbescheinigungen
- Beteiligungsverwaltung
- Konzessionsabrechnung

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-219

Sachgebietsleitung

Telefon:
03496 425-203

Sachbearbeiter

Telefon:
03496 425-206

Sachbearbeiter

Telefon:
03496 425-216

Sachbearbeiter

Fax:
03496 42 56-219
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade