Wilden Müll melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Stellenausschreibung Bauhandwerker (m/w/d)
Stellenausschreibung Sekretär/in (m/w/d)
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025

Historisches Museum im Schloss Köthen
Herrenfrühshoppen des KUKAKÖ

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Führung Neue Musicalien-Kammer: Ein Rundgang durch das klingende Museum

Schloss - Schlosshof
Zuständigkeit
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Kontakt
- Telefon:
- 03496 60-1310