Fachkundeprüfung zum Waffenhandel ablegen
Leistungsbeschreibung
Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenerlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.
Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.
Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.
Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.
Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.
Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Durchführung der Waffenfachkundeprüfung und die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses zum Nachweis der Fachkunde für den Waffenhandel sind in der Regel einer Industrie- und Handelskammer (IHK) Ihres Bundeslandes übertragen. Der Prüfungsausschuss ist grundsätzlich für Ihr Land zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ggf. Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie die Prüfung ablegen. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: in der Regel erhalten Sie alle notwendigen Formulare von der Behörde, die Waffenhandelserlaubnis ausstellt, in einigen Fällen auch direkt von der Industrie und Handelskammer
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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