Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Stellenausschreibung Bauhandwerker (m/w/d)
Stellenausschreibung Sekretär/in (m/w/d)
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025

Historisches Museum im Schloss Köthen
Herrenfrühshoppen des KUKAKÖ

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Führung Neue Musicalien-Kammer: Ein Rundgang durch das klingende Museum

Schloss - Schlosshof