Öffentliche Bestellung als Versteigerer beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung. Der Eigentümer des Versteigerungsgutes hat auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und muss sich deshalb darauf verlassen können, dass bei der Versteigerung seine Eigentumsinteressen in besonders qualifizierter Weise wahrgenommen werden.
Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigererleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Lebenslauf
- Abschriften von Zeugnissen
- Nachweis der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs.1 GewO
- Nachweise der besonderen Sachkunde (Dokumentation durchgeführter Arbeiten, beispielsweise erstellte Gutachten, Liste durchgeführter Auktionen)
- eventuell Bestätigung des Nachweises der besonderen Sachkunde durch ein neutrales und sachkundiges Gremium (z.B. IHK Bonn/Rhein-Sieg)
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes
- polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbeanmeldung
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Arensdorf,
- Baasdorf,
- Dohndorf,
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Geuz,
- Großwülknitz,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Klepzig,
- Köthen (Anhalt),
- Löbnitz an der Linde,
- Merzien,
- Porst,
- Wülknitz,
- Zehringen
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Historische Schlossführung - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
ab 17:00 UhrSchloss - Schlosshof
Weihnachtsrevue - Tanzstudio zeigt „Der Weihnachtsmann und das Buch der Erinnerung“
ab 10:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-1535
- Fax:
- 0345 514-1115
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Straßenbahn:
- Hauptbahnhof k.A.