Öffentliche Bestellung als Versteigerer beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung. Der Eigentümer des Versteigerungsgutes hat auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und muss sich deshalb darauf verlassen können, dass bei der Versteigerung seine Eigentumsinteressen in besonders qualifizierter Weise wahrgenommen werden.

Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigererleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag

Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lebenslauf
  • Abschriften von Zeugnissen
  • Nachweis der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs.1 GewO
  • Nachweise der besonderen Sachkunde (Dokumentation durchgeführter Arbeiten, beispielsweise erstellte Gutachten, Liste durchgeführter Auktionen)
  • eventuell Bestätigung des Nachweises der besonderen Sachkunde durch ein neutrales und sachkundiges Gremium (z.B. IHK Bonn/Rhein-Sieg)
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbeanmeldung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Kontakt

Telefon:
0345 514-1535
Fax:
0345 514-1115

Öffentlicher Nahverkehr

Straßenbahn:
Hauptbahnhof k.A.