Versammlung anmelden
Leistungsbeschreibung
- Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
- Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
- Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Versammlungsbehörde Ihres Landkreises, der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau (für das Stadtgebiet Dessau-Rosslau) oder die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord (für das Stadtgebiet Magdeburg) bzw. die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd (für das Stadtgebiet Halle).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Versammlungsanzeige muss 48h vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja
Versammlung anmelden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ( Anhalt-Bitterfeld )
Download Formular "Versammlung anmelden"
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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