Ermächtigung als Übersetzer beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Übersetzerin oder Übersetzer in gerichtlichen Angelegenheiten tätig werden möchten, benötigen Sie eine Ermächtigung (§ 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung).

Die Tätigkeit der Übersetzerinnen und Übersetzer umfasst die schriftliche Sprachübertragung. Für die mündliche Übertragung sind Dolmetscherinnen und Dolmetscher zuständig. Als Übersetzerin oder Übersetzer ermächtigt wird auf Antrag, wer die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt und fachlich geeignet ist.

Die Ermächtigung umfasst das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Dies gilt auch für bereits vorgenommene Übersetzungen, die zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden. Mit der Ermächtigung ist keine öffentliche Bestellung verbunden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit haben Sie

  • einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf,
  • eine Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt und ob gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • eine Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen, dem Antrag beizufügen sowie
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) zu beantragen und
  • eine Meldebescheinigung und eine Geburtsurkunde vorzulegen.

  Sie müssen Ihre fachliche Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Gahrendorf

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Zuständigkeit

Oberlandesgericht Naumburg

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 15:00 Uhr Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Kontakt

Telefon:
03445 280
Fax:
03445 282000
DeMail:
olg-naumburg@egvp.de-mail.de

Parkplätze

null
Art
Behindertenparkplatz
Anzahl
2 (2 Behindertenparkplätze)
Gebührenpflichtig
nein
null
Art
Parkplatz
Anzahl
15
Gebührenpflichtig
nein