Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm

Leistungsbeschreibung

Mit dem Schuljahr 2010/11 startete das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm. Wöchentlich werden an Kinder der teilnehmenden Kindertagesstätten und Schulen in Sachsen-Anhalt kostenlose Extraportionen Obst und Gemüse verteilt. So können die Mädchen und Jungen die Vielfalt einer gesunden und schmackhaften Ernährung entdecken und kennenlernen.

Bis zum Ende dieses Schuljahres erhalten im Land ca. 19.200 Kinder in 202 Grund-, Förderschulen und Kindertagesstätten Schulobst und -gemüse. Eine wiederholte Teilnahme von Schulen und Kitas am Programm möglich. Nur Einrichtungen, die am laufenden Programm im Schuljahr 2015/2016 teilnehmen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Entnehmen Sie diese dem Internet oder wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge auf Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm im Schuljahr 2016/2017 können ab 21.04. 2016 gestellt werden. Anträge auf Zulassung als Schulobstlieferant können jederzeit gestellt werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Kleinwülknitz

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Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd - Außenstelle Halle

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Aufzug vorhanden
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