Geburtsurkunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Welche Fristen muss ich beachten?

Aufbewahrungsfrist

110 Jahre
Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)

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Veranstaltungen

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt (323)

Beschreibung

  • Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburt, Heirat, Sterbefall)
  • Anmeldung der Eheschließung
  • Beratung zur Namensführung in der Ehe
  • Durchführung von Eheschließungen
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen bei Eheschließungen im Ausland
  • Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens/ Partnerschaftsnamens und Doppelnamens
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
  • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden/ beglaubigten Abschriften/ Bescheinigungen
  • Anerkennung von Vater-/ Mutterschaften
  • Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligungen oder Zustimmungen zur Namensführung Aufnahme von Erklärungen zur Namensangleichung nach § 94 BVFG/ Art. 47 EGBGB
  • Kirchenaustritt

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Stadt Köthen (Anhalt)
Marktstr. 1-3
06366Köthen (Anhalt)

ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo 09:00-12:00 Uhr
Di 09:00-12:30 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00-12:30 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon:
03496 425-323
Fax:
03496 4256323
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade