Steuerberatungsgesellschaft anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer.  

Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung
  • Antrag mit Angabe von Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen, die die Gesellschaft führen sowie die der zur Vertretung berechtigten Personen und der Sitz gegebenfalls die Anschrift der Gesellschaft

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Großwülknitz

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Veranstaltungen

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Zuständigkeit

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Telefon:
0391 61162-0