Steuerberatungsgesellschaft anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer.  

Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.

An wen muss ich mich wenden?

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4

39104 Magdeburg

Welche Gebühren fallen an?

Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Löbnitz an der Linde

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Veranstaltungen

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Zuständigkeit

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Adressen

Anschrift
Postanschrift Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104Magdeburg

Kontakt

Telefon:
0391 61162-0