Bestellung als Steuerberater beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie künftig als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, ist dazu die amtliche Bestellung durch eine Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt  erforderlich.

Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit bestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung bzw. die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
  • Passbild
  • Führungszeugnis  zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG) – zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Vordruck zur Pflichtenerklärung
  • für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zusätzlich:
    • Bescheinigung der Berufsorganisation, dass einer Bestellung nichts entgegensteht (Bescheinigung nach § 34 Abs. 4 Satz 2 DVStB)

Welche Fristen muss ich beachten?

Unmittelbar nach der Bestellung müssen Sie sich beruflich niederlassen und arbeiten, andernfalls hat die Steuerberaterkammer Ihre Bestellung zu widerrufen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Zehringen

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Zuständigkeit

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

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Telefon:
0391 61162-0