Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland

Leistungsbeschreibung

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
  • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 10,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr

Festbetrag von 5,00 EUR
für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Hohsdorf

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Zuständigkeit

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.