Errichtung einer Sparkasse beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Errichtung einer Sparkasse ist eine Erlaubnis erforderlich. Sparkassen dürfen ausschließlich von kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden errichtet und betrieben werden.
Sparkassen können im Gebiet ihres Trägers Zweigstellen errichten. Die Errichtung einer Zweigstelle bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Wird die Zweigstelle im Gebiet eines anderen Trägers errichtet, ist dieser vorher zu hören.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Dienstsitz Bonn
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Graurheindorfer Str. 108
53117Bonn
53002Bonn
Kontakt
- Fax:
- 0228 4108-1550
- Telefon:
- 0228 4108-0
- E-Mail:
- poststelle@bafin.de
- Web:
- www.bafin.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Dienstsitz Frankfurt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Lurgiallee 12
60439Frankfurt am Main
60391Frankfurt am Main
Kontakt
- Fax:
- 0228 4108-1550
- Telefon:
- 0228 4108-0
- Web:
- www.bafin.de
- E-Mail:
- poststelle@bafin.de