Ruhen der Schulpflicht beantragen

Leistungsbeschreibung

Für alle in Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen besteht die Schulpflicht. Sie beginnt für Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, mit dem folgenden Schuljahr und endet nach 12 Jahren. Die gesetzliche Schulpflicht von 12 Jahren wird durch den Besuch einer berufsbildenden Schule erfüllt, sofern nicht weiterhin eine allgemeinbildende Schule besucht wird.

Die Schulpflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen ruhen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Unterlagen sind verschieden.

Folgende Unterlagen werden gegeben falls benötigt:

  • Nachweis, dass Sie Eltern geworden sind
  • Ärztliche Unterlagen
  • Nachweis über die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder an einer Einstiegsqualifizierung
  • Nachweis über geplante Teilnahme an einem Freiwilligendienst
  • Nachweis über den Besuch einer Berufsfachschule für Gesundheitsberufe
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über eine anderweitige geeignete Ausbildung oder Betreuung

Welche Fristen muss ich beachten?

4 Wochen bevor die Schulpflicht ruhen soll, muss ein Nachweis erbracht werden, wenn an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer Einstiegsqualifizierung teilgenommen werden soll, der Schulpflichtige an Freiwilligendiensten teilnehmen will, eine Berufsfachschule für Gesundheitsberufe besucht werden soll oder eine anderweitige Ausbildung oder Betreuung erfolgen soll.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

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0391 56701